Daniel Zimmermann | Bürgermeister der Stadt Monheim am Rhein

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Montag | 17. November 2014 | 16:12 Uhr

Klage gegen den Kommunal-Soli kommt mit doppelter Speerspitze

Landes- und Bundesverfassungsgericht werden zeitgleich angerufen

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RTL, RTL West vom 17.11.2014

 

Die aus Vertretern von acht Städten bestehende Arbeitsgruppe, die die gemeinsame Klage der Zahlergemeinden gegen den sogenannten Kommunal-Soli vorbereitet, hat sich an diesem Montag, 17. November, in Düsseldorf getroffen, um letzte juristische Details für die Klageeinreichung abzustimmen, die nun noch einmal allen Bürgermeistern und Kämmerern vorgelegt werden.

Zu den zunächst 59 Geberstädten des laufenden Jahres haben sich inzwischen noch weitere Kommunen hinzugesellt, die 2015 erstmals zahlungsfällig werden. Die von den mittlerweile bereits 66 klagewilligen Kommunen als verfassungswidrige Zwangsabgabe angesehenen Zahlungen über den „Kommunal-Soli“ belasten allein den Monheimer Haushalt mit jährlich rund 23 Millionen Euro - und würden dies voraussichtlich dauerhaft bis zum Jahr 2022 tun.

Bürgermeister Daniel Zimmermann hatte im Vorfeld des Treffens in Düsseldorf erneut betont, dass er die zusätzliche Abgabe für höchst ungerecht hält. Zimmermann: „Mich stört bereits an dem Namen Solidaritätsumlage, dass hier der Versuch unternommen wird, zu suggerieren, Solidarität unter den Kommunen wäre sonst nicht vorhanden und das Land hätte diese quasi jetzt erst eingeführt. Tatsachlich geben wir aber auch ohne die neue Umlage schon mehr als 70 Prozent unserer Steuern in den kommunalen Finanzausgleich ab.“ Monheims Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen vor Ort würden ihre Steuern aber nun einmal auch deshalb in Monheim am Rhein zahlen, damit hier in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld die Infrastruktur in Stand gehalten werde, damit Schulen und Kindergärten und andere wichtige Einrichtungen finanziert würden, so Zimmermann.

Die in Düsseldorf tagende Arbeitsgruppe beschloss am Montag nun, der stetig wachsenden kommunalen Allianz vorzuschlagen, Anfang Dezember sowohl vor dem Landesverfassungsgericht in Münster als auch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zeitgleich Klage einzureichen. Grund dafür ist, dass die Bürgermeister und Kämmerer mit ihren juristischen Beratern nach intensiver Prüfung des Gesetzes überzeugt sind, nicht nur massive Verstöße gegen die Landesverfassung (Artikel 78), sondern auch gegen das Grundgesetz (Artikel 106) gefunden zu haben. Monheims Stadtkämmerin Sabine Noll: „Es geht vor allem um die Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen, und hier insbesondere um die Wahrung der Finanzhoheit.“ Gefragt sind auf jeden Fall zunächst die Richterinnen und Richter im Münster. Mit einem Urteil wird nicht vor 2016 gerechnet.

Die rechtliche Begleitung des Verfahrens erfolgt durch die Rechtsanwälte Dr. Jörg Wacker und Sven Dietrich von der Kanzlei Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner in Düsseldorf. Als Gutachter konnten die Finanzwissenschaftlerin Prof. Dr. Gisela Färber von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer und der Verfassungs- und Steuerrechtler, Prof. Dr. Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a. D., gewonnen werden.

Bürgermeister Daniel Zimmermann: „Wir rechnen uns auf dem Klageweg sehr gute Chancen aus, weil wir davon überzeugt sind, dass diese Solidaritätsumlage tatsächlich verfassungswidrig ist. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind, wie in keinem anderen Bundesland, durch den kommunalen Finanzausgleich ohnehin schon äußerst stark belastet. Wir geben so viel ab von unseren Steuergeldern. Dass das jetzt durch den sogenannten Kommunalsoli noch verstärkt werden soll widerspricht, so meinen wir, ganz eindeutig den gesetzlichen Regelungen für die kommunale Finanzhoheit.“

Der Arbeitsgruppe, die sich jetzt in der Landeshauptstadt traf, gehörten Vertreter der Städte Düsseldorf, Langenfeld, Ratingen, Haan, Straelen, Plettenberg, Verl und Monheim am Rhein an.

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