Daniel Zimmermann | Bürgermeister der Stadt Monheim am Rhein

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Mittwoch | 20. März 2019 | 11:11 Uhr

Gremientätigkeiten und Nebeneinkünfte des Bürgermeisters im Jahr 2018

Nach § 17 des nordrhein-westfälischen Korruptionsbekämpfungsgesetzes müssen Bürgermeister dem Stadtrat einmal jährlich Auskunft über Art und Umfang ihrer Nebentätigkeiten geben. Das nordrhein-westfälische Landesbeamtengesetz unterscheidet dabei zwischen genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten. Nicht genehmigungspflichtig sind zum Beispiel schriftstellerische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten. Dazu zählen auch Vortragstätigkeiten. Sowohl für genehmigungspflichtige als auch für nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten gilt jedoch, dass sie die Ausübung des Hauptamts nicht beeinträchtigen dürfen.

Bürgermeister Daniel Zimmermann hat dem Stadtrat in dessen Sitzung am 20.03.2019 mitgeteilt, dass er in 2018 keine Nebentätigkeiten ausgeführt hat und dementsprechend auch keine Vergütungen hierfür erhalten hat.

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Samstag | 17. März 2018 | 8:56 Uhr

Gremientätigkeiten und Nebeneinkünfte des Bürgermeisters im Jahr 2017

Nach § 17 des nordrhein-westfälischen Korruptionsbekämpfungsgesetzes müssen Bürgermeister dem Stadtrat einmal jährlich Auskunft über Art und Umfang ihrer Nebentätigkeiten geben. Das nordrhein-westfälische Landesbeamtengesetz unterscheidet dabei zwischen genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten. Nicht genehmigungspflichtig sind zum Beispiel schriftstellerische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten. Dazu zählen auch Vortragstätigkeiten. Sowohl für genehmigungspflichtige als auch für nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten gilt jedoch, dass sie die Ausübung des Hauptamts nicht beeinträchtigen dürfen.

Bürgermeister Daniel Zimmermann hat dem Stadtrat in dessen Sitzung am 14.03.2018 folgende Vergütungen von Nebentätigkeiten für das Jahr 2017 mitgeteilt:

  • 300,- € Honorar für die Vortragstätigkeit auf der Jahresauftaktveranstaltung der Bauindustrie Hessen und Thüringen in Frankfurt am Main am 26.01.2017

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Mittwoch | 22. März 2017 | 6:53 Uhr

Gremientätigkeiten und Nebeneinkünfte des Bürgermeisters im Jahr 2016

Nach § 16 des nordrhein-westfälischen Korruptionsbekämpfungsgesetzes sind die Hauptverwaltungsbeamten aller Behörden dem Leiter der jeweiligen Aufsichtsbehörde gegenüber verpflichtet,

  • ihre Tätigkeiten in Aufsichtsräten und sonstigen Gremien privatrechtlicher Unternehmen oder sonstiger (auch öffentlich-rechtlich geführter) Einrichtungen,
  • Funktionen in Vereinen und ähnlichen Organisationen sowie
  • vorhandene Beraterverträge

einmal jährlich offenzulegen. Da die Aufsicht über die Stadt Monheim am Rhein vom Landrat des Kreises Mettmann ausgeübt wird, ist der Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter der Monheimer Stadtverwaltung ihm gegenüber auskunftspflichtig. Auch die Mitglieder des Stadtrates sind nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz verpflichtet, die genannten Angaben zu machen. Sie tun dies einmal pro Jahr gegenüber dem Bürgermeister. Die Angaben sollen in geeigneter Form veröffentlicht werden.

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Sonntag | 27. März 2016 | 12:25 Uhr

Gremientätigkeiten und Nebeneinkünfte des Bürgermeisters im Jahr 2015

Nach § 17 des nordrhein-westfälischen Korruptionsbekämpfungsgesetzes müssen Bürgermeister dem Stadtrat einmal jährlich Auskunft über Art und Umfang ihrer Nebentätigkeiten geben. Das nordrhein-westfälische Landesbeamtengesetz unterscheidet dabei zwischen genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten. Nicht genehmigungspflichtig sind zum Beispiel schriftstellerische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten. Dazu zählen auch Vortragstätigkeiten. Sowohl für genehmigungspflichtige als auch für nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten gilt jedoch, dass sie die Ausübung des Hauptamts nicht beeinträchtigen dürfen.

Bürgermeister Daniel Zimmermann hat dem Stadtrat in dessen Sitzung am 09.03.2016 folgende Vergütungen von Nebentätigkeiten für das Jahr 2015 mitgeteilt:

  • 400,- € für Vortragstätigkeiten im Auftrag der CSA Celebrity-Speakers GmbH, Elisabethstraße 14, 40217 Düsseldorf auf der Frühjahrstagung der Meriten Investment Management GmbH am 10.03.2015 in Essen

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Freitag | 27. März 2015 | 18:20 Uhr

Gremientätigkeiten und Nebeneinkünfte des Bürgermeisters im Jahr 2014

Nach § 16 des nordrhein-westfälischen Korruptionsbekämpfungsgesetzes sind die Hauptverwaltungsbeamten aller Behörden dem Leiter der jeweiligen Aufsichtsbehörde gegenüber verpflichtet,

  • ihre Tätigkeiten in Aufsichtsräten und sonstigen Gremien privatrechtlicher Unternehmen oder sonstiger (auch öffentlich-rechtlich geführter) Einrichtungen,
  • Funktionen in Vereinen und ähnlichen Organisationen sowie
  • vorhandene Beraterverträge

einmal jährlich offenzulegen. Da die Aufsicht über die Stadt Monheim am Rhein vom Landrat des Kreises Mettmann ausgeübt wird, ist der Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter der Monheimer Stadtverwaltung ihm gegenüber auskunftspflichtig. Auch die Mitglieder des Stadtrates sind nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz verpflichtet, die genannten Angaben zu machen. Sie tun dies einmal pro Jahr gegenüber dem Bürgermeister. Die Angaben sollen in geeigneter Form veröffentlicht werden.

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Freitag | 4. April 2014 | 12:10 Uhr

Gremientätigkeiten und Nebeneinkünfte des Bürgermeisters im Jahr 2013

Nach § 18 des nordrhein-westfälischen Korruptionsbekämpfungsgesetzes müssen Bürgermeister dem Stadtrat einmal jährlich Auskunft über Art und Umfang ihrer Nebentätigkeiten geben. Das nordrhein-westfälische Landesbeamtengesetz unterscheidet dabei zwischen genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten. Nicht genehmigungspflichtig sind zum Beispiel schriftstellerische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten. Dazu zählen auch Vortragstätigkeiten. Sowohl für genehmigungspflichtige als auch für nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten gilt jedoch, dass sie die Ausübung des Hauptamts nicht beeinträchtigen dürfen.

Bürgermeister Daniel Zimmermann hat dem Stadtrat in dessen Sitzung am 20.02.2014 folgende Vergütungen von Nebentätigkeiten für das Jahr 2013 mitgeteilt:

  • 150,- € für Vortragstätigkeiten bei der NRW School of Governance der Universität Duisburg-Essen am 12.12.2013

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Montag | 8. April 2013 | 12:33 Uhr

Gremientätigkeiten und Nebeneinkünfte des Bürgermeisters im Jahr 2012

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WDR, Lokalzeit aus Düsseldorf vom 14.06.2013

 

Nach § 18 des nordrhein-westfälischen Korruptionsbekämpfungsgesetzes müssen Bürgermeister dem Stadtrat einmal jährlich Auskunft über Art und Umfang ihrer Nebentätigkeiten geben. Das nordrhein-westfälische Landesbeamtengesetz unterscheidet dabei zwischen genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten. Nicht genehmigungspflichtig sind zum Beispiel schriftstellerische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten. Dazu zählen auch Vortragstätigkeiten. Sowohl für genehmigungspflichtige als auch für nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten gilt jedoch, dass sie die Ausübung des Hauptamts nicht beeinträchtigen dürfen.

Bürgermeister Daniel Zimmermann hat dem Stadtrat in dessen Sitzung am 13.03.2013 folgende Vergütungen von Nebentätigkeiten für das Jahr 2012 mitgeteilt:

  • 150,- € für Vortragstätigkeiten bei der NRW School of Governance der Universität Duisburg-Essen am 20.11.2012

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Freitag | 9. März 2012 | 13:30 Uhr

Gremientätigkeiten und Nebeneinkünfte des Bürgermeisters im Jahr 2011

Nach § 17 des nordrhein-westfälischen Korruptionsbekämpfungsgesetzes sind die Hauptverwaltungsbeamten aller Behörden dem Leiter der jeweiligen Aufsichtsbehörde gegenüber verpflichtet,

  • ihre Tätigkeiten in Aufsichtsräten und sonstigen Gremien privatrechtlicher Unternehmen oder sonstiger (auch öffentlich-rechtlich geführter) Einrichtungen,
  • Funktionen in Vereinen und ähnlichen Organisationen sowie
  • vorhandene Beraterverträge

einmal jährlich offenzulegen. Da die Aufsicht über die Stadt Monheim am Rhein vom Landrat des Kreises Mettmann ausgeübt wird, ist der Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter der Monheimer Stadtverwaltung ihm gegenüber auskunftspflichtig. Auch die Mitglieder des Stadtrates sind nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz verpflichtet, die genannten Angaben zu machen. Sie tun dies einmal pro Jahr gegenüber dem Bürgermeister. Die Angaben sollen in geeigneter Form veröffentlicht werden.

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Montag | 12. September 2011 | 15:52 Uhr

Gremientätigkeiten und Nebeneinkünfte des Bürgermeisters im Jahr 2010

Offenlegung erfolgt erstmals im Internet

Nach § 18 des nordrhein-westfälischen Korruptionsbekämpfungsgesetzes müssen Bürgermeister dem Stadtrat einmal jährlich Auskunft über Art und Umfang ihrer Nebentätigkeiten geben. Das nordrhein-westfälische Landesbeamtengesetz unterscheidet dabei zwischen genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten. Nicht genehmigungspflichtig sind zum Beispiel schriftstellerische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten. Dazu zählen auch Vortragstätigkeiten. Sowohl für genehmigungspflichtige als auch für nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten gilt jedoch, dass sie die Ausübung des Hauptamts nicht beeinträchtigen dürfen.

Bürgermeister Daniel Zimmermann hat dem Stadtrat in dessen Sitzung am 06.04.2011 folgende Vergütungen von Nebentätigkeiten für das Jahr 2010 mitgeteilt:

  • 3000,- € Autorenhonorar der Fackelträger Verlag GmbH für die Erarbeitung des Werks „Ich kann Bürgermeister!“
  • 150,- € für Vortragstätigkeiten bei der NRW School of Governance der Universität Duisburg-Essen am 16.11.2010
  • 500,- € für die Mitwirkung als Talkgast bei einer Fernsehproduktion der ENCANTO Film- und Fernsehproduktion GmbH am 19.11.2010
  • 500,- € für Vortragstätigkeiten im Auftrag der Schwäbisch Haller Bürgerstiftung „Zukunft für junge Menschen“ am 10.12.2010

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Daniel Zimmermann

Bürgermeister der Stadt Monheim am Rhein

Bürgersprechstunde

Die Bürgersprechstunde findet jeden Donnerstag von 15-17 Uhr und nach Vereinbarung in Raum 142 im Monheimer Rathaus statt.

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