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Sonntag | 27. März 2016 | 12:25 Uhr
Nach § 17 des nordrhein-westfälischen Korruptionsbekämpfungsgesetzes müssen Bürgermeister dem Stadtrat einmal jährlich Auskunft über Art und Umfang ihrer Nebentätigkeiten geben. Das nordrhein-westfälische Landesbeamtengesetz unterscheidet dabei zwischen genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten. Nicht genehmigungspflichtig sind zum Beispiel schriftstellerische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten. Dazu zählen auch Vortragstätigkeiten. Sowohl für genehmigungspflichtige als auch für nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten gilt jedoch, dass sie die Ausübung des Hauptamts nicht beeinträchtigen dürfen.
Bürgermeister Daniel Zimmermann hat dem Stadtrat in dessen Sitzung am 09.03.2016 folgende Vergütungen von Nebentätigkeiten für das Jahr 2015 mitgeteilt:
Darüber hinaus hat Daniel Zimmermann Vergütungen für Tätigkeiten erhalten, zu deren Übernahme er als Bürgermeister der Stadt Monheim am Rhein verpflichtet war. Diese Tätigkeiten zählen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.03.2011 (BVerwG 2 C 12.09) als Tätigkeiten des Hauptamts. Dafür erhaltene Vergütungen sind an den Dienstherrn abzuführen. Für Bürgermeister Daniel Zimmermann trifft dies auf folgende Vergütungen für Tätigkeiten in 2015 zu:
Der Gesamtbetrag in Höhe von 2.240,- € wurde von Daniel Zimmermann in mehreren Teilzahlungen am 16.02., 30.03., 05.06., 01.07., 14.10., 18.12.2015 und 01.02.2016 an die Stadt Monheim am Rhein abgeführt.
Nach § 16 des nordrhein-westfälischen Korruptionsbekämpfungsgesetzes sind die Hauptverwaltungsbeamten aller Behörden dem Leiter der jeweiligen Aufsichtsbehörde gegenüber verpflichtet,
einmal jährlich offenzulegen. Da die Aufsicht über die Stadt Monheim am Rhein vom Landrat des Kreises Mettmann ausgeübt wird, ist der Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter der Monheimer Stadtverwaltung ihm gegenüber auskunftspflichtig. Auch die Mitglieder des Stadtrates sind nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz verpflichtet, die genannten Angaben zu machen. Sie tun dies einmal pro Jahr gegenüber dem Bürgermeister. Die Angaben sollen in geeigneter Form veröffentlicht werden.
Bürgermeister Daniel Zimmermann hat am 03.03.2016 in seiner Mitteilung an den Landrat des Kreises Mettmann folgende Tätigkeiten und Funktionen für das Jahr 2015 angegeben:
Die Bürgersprechstunde findet jeden Donnerstag von 15-17 Uhr und nach Vereinbarung in Raum 142 im Monheimer Rathaus statt.
Bitte melden Sie sich vorher telefonisch unter der Nummer (02173) 951-800 an.
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